Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

VANWEGEN Equipment Rental · Stand September 2026. Aufgebaut auf den AGB der VANWEGEN Filmproduktion GmbH (Stand November 2024), angepasst an die Vermietung von Equipment.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden „Mietbedingungen“) gelten für sämtliche Miet- und Nutzungsverträge über Film-, Kamera- und Lichtequipment (im Folgenden „Mietgegenstand“) zwischen der VANWEGEN Filmproduktion GmbH (im Folgenden „VANWEGEN“) und dem:der Mieter:in.

1.2 Vermietet wird ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 1 KSchG sowie an sonstige Gewerbetreibende (B2B). Ein Verbrauchergeschäft kommt nicht zustande.

1.3 Es gelten ausschließlich diese Mietbedingungen. Abweichende Bedingungen des:der Mieter:in werden nur wirksam, wenn VANWEGEN ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Diese Mietbedingungen gelten auch für alle künftigen Mietverträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung des Mietgegenstands auf rental.vanwegen.at ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Anfrage. Verfügbarkeitsanzeigen sind unverbindlich.

2.2 Mit dem Absenden einer Anfrage gibt der:die Mieter:in ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) durch VANWEGEN zustande.

2.3 VANWEGEN ist nicht verpflichtet, eine Anfrage anzunehmen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit.

3. Mietpreise

3.1 Die auf der Website und im Angebot genannten Preise verstehen sich je Einsatztag und exklusive Umsatzsteuer.

3.2 Maßgeblich ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Mietpreis. Nebenleistungen (z. B. Zustellung, Sonderverpackung) werden gesondert ausgewiesen.

3.3 Für Abhol- und Rückgabetage sowie Wochenenden gilt die im Angebot genannte Regelung.

4. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

4.1 Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit der vollständigen Rückgabe des Mietgegenstands bei VANWEGEN. Abhol- und Rückgabezeiten werden individuell vereinbart.

4.2 Der Mietgegenstand wird bei Übergabe und bei Rückgabe gemeinsam auf Vollständigkeit und Zustand geprüft. Beanstandungen sind bei Übergabe sofort zu melden.

4.3 Gibt der:die Mieter:in den Mietgegenstand verspätet zurück, ist VANWEGEN berechtigt, für jeden angefangenen weiteren Tag den vereinbarten Tagesmietpreis zu verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5. Zahlung

5.1 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung, sofern nicht anders vereinbart. VANWEGEN ist berechtigt, insbesondere bei Neukund:innen, Vorauskassa oder eine Kaution zu verlangen.

5.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für unternehmensbezogene Geschäfte. VANWEGEN ist berechtigt, angemessene Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen.

6. Pflichten des:der Mieter:in

6.1 Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß, sachgerecht und durch fachkundiges Personal verwendet werden.

6.2 Eine Weitergabe, Unter- oder Weitervermietung an Dritte sowie das Verbringen ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VANWEGEN.

6.3 Der:die Mieter:in trägt für die Dauer der Mietzeit die Obhut über den Mietgegenstand und hat ihn vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.

7. Haftung des:der Mieter:in, Versicherung

7.1 Der:die Mieter:in haftet ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstands, und zwar bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts zuzüglich eines allfälligen Nutzungsausfalls.

7.2 Bei Diebstahl ist unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und VANWEGEN zu informieren.

7.3 VANWEGEN bietet ein optionales Versicherungspaket in Höhe von 7 % des Mietpreises an. Dieses sieht einen Selbstbehalt von 500 € je Schadensfall und eine Deckungsobergrenze von 7.500 € bei Verlust oder Diebstahl vor. Alternativ kann der:die Mieter:in eine eigene, für den Mietgegenstand ausreichende Versicherung nachweisen. Ohne Versicherungspaket oder Nachweis haftet der:die Mieter:in in vollem Umfang.

8. Haftung von VANWEGEN

8.1 VANWEGEN haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Folgeschäden sowie mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

8.3 Fällt ein zugesagter Mietgegenstand aus, bemüht sich VANWEGEN um ein gleichwertiges Ersatzgerät, schuldet ein solches jedoch nicht. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Einzelgerät besteht nicht.

9. Stornierung

9.1 Eine Stornierung des bestätigten Mietvertrags durch den:die Mieter:in bedarf der Schriftform. Bei Stornierung können Stornokosten anfallen: bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei, danach 50 %, ab 48 Stunden vor Mietbeginn 100 %.

10. Datenschutz

10.1 VANWEGEN verarbeitet personenbezogene Daten des:der Mieter:in im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf rental.vanwegen.at.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags sowie dieser Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

11.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

11.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.